Ein Cannabis Social Club ist eine Anbauvereinigung nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG): ein nicht-gewerblicher Verein, der gemeinschaftlich anbaut und ausschließlich an seine Mitglieder weitergibt. Diese Seite erklärt allgemein, wer in Hessen Mitglied werden darf und was dabei gilt.
Die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung ist im KCanG geregelt und gilt bundesweit gleich — auch in Hessen. Die wichtigsten Voraussetzungen:
Mitglied werden kann nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Für 18- bis 20-Jährige gelten zusätzlich engere Abgabegrenzen.
Vorausgesetzt wird ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland. Ein fester Bezug zu Hessen ist nicht zwingend — der Verein muss aber im Inland sitzen.
Man darf zur selben Zeit nur Mitglied einer einzigen Anbauvereinigung sein. Ein paralleler Beitritt in mehreren Clubs ist nicht zulässig.
Die Identität wird beim Beitritt geprüft — so ist das Mindestalter belegt und Doppelmitgliedschaften lassen sich vermeiden.
Anbauvereinigungen geben nicht öffentlich ab — man wird erst Mitglied und kann dann am gemeinschaftlichen Anbau teilhaben. Der Weg ist überall ähnlich:
Die Mengen sind in § 19 KCanG festgelegt und gelten für jede Anbauvereinigung gleich. Abgegeben wird ausschließlich an Mitglieder — kein Versand, kein Handel, keine Abgabe an Dritte.
Höchstmenge, die ein Mitglied an einem Tag erhalten darf.
Höchstmenge je Mitglied und Kalendermonat.
Für Heranwachsende ist die Monatsmenge auf 30 g begrenzt.
An Heranwachsende darf nur Cannabis mit höchstens 10 % THC abgegeben werden.
Welche Behörde die Erlaubnis nach § 11 KCanG erteilt und wie der Antrag läuft, steht im Behörden-Wegweiser für Hessen.
Wie werde ich Mitglied in einem Cannabis Social Club in Hessen?
Mitglied wird man durch Aufnahme in eine Anbauvereinigung am Wohnort oder in der Region. Voraussetzung nach dem KCanG sind Volljährigkeit und ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland; gleichzeitig ist nur eine Mitgliedschaft zulässig. Bei HerbTrack stellst Du die Beitrittsanfrage online, die Identität wird beim Beitritt geprüft — den Verein gibst Du dabei selbst an.
Wie viele Cannabis Social Clubs gibt es in Hessen?
Für Hessen sind in unserer Recherche (Stand 06/2026) 62 aktive Anbauvereinigungen erfasst — in Gründung, im Genehmigungsverfahren oder bereits im Betrieb. Die Zahl ändert sich laufend; eine vollständige amtliche Liste führen die Erlaubnisbehörden.
Welche Mengen darf ein Club abgeben?
Nach § 19 KCanG dürfen Anbauvereinigungen an Mitglieder höchstens 25 g pro Tag und 50 g pro Monat abgeben. Für Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren gilt eine Grenze von 30 g pro Monat und höchstens 10 % THC. Abgegeben wird ausschließlich an Mitglieder — Versand und gewerblicher Handel sind ausgeschlossen.
Was kostet die Mitgliedschaft in einem CSC in Hessen?
Beiträge legt jeder Verein selbst fest — vom festen Monatsbeitrag bis zur mengenabhängigen Staffel. Sie decken die Kosten des gemeinschaftlichen Anbaus; einen Cannabis-„Preis“ gibt es nicht, da nicht verkauft, sondern an Mitglieder weitergegeben wird.
Konto in 60 Sekunden, recherchierte Clubs durchsehen, Beitrittsanfrage stellen — Identitätsprüfung erst beim Beitritt.