Wer in Baden-Württemberg einen Cannabis Social Club gründen will, beantragt die Erlaubnis nach § 11 KCanG bei der zuständigen Behörde. Hier findest Du sie samt öffentlichen Kontaktdaten — den Antrag reicht der Verein selbst ein.
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 22
Eine Anbauvereinigung darf erst nach behördlicher Erlaubnis gemeinschaftlich anbauen und an ihre Mitglieder abgeben. Den Rahmen setzt das Konsumcannabisgesetz (KCanG); zuständig ist die oben genannte Landesbehörde. Grob führt der Weg über diese Schritte:
119 recherchierte CSC in Baden-Württemberg
Welche Behörde genehmigt eine Anbauvereinigung in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg ist Regierungspräsidium Freiburg in Freiburg i. Br. die zuständige Erlaubnisbehörde. Sie erteilt die Anbau- und Abgabeerlaubnis nach § 11 KCanG.
Was kostet die Erlaubnis und wie lange dauert die Prüfung?
Gebühren und Bearbeitungsdauer legt das Land fest und unterscheiden sich je nach Behörde und Antragslage. Verbindliche Auskünfte gibt die zuständige Stelle — frag dort direkt nach Gebührenrahmen und aktueller Bearbeitungszeit.
Brauche ich den Verein, bevor ich den Antrag stelle?
Die Erlaubnis nach § 11 KCanG setzt eine Anbauvereinigung als eingetragenen Verein (e. V.) oder eingetragene Genossenschaft voraus. In HerbTrack legst du die Gründung kostenlos an, lädst den Vorstand ein und baust Schritt für Schritt alles auf, was der Antrag braucht.
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